Nächtlicher Grossbrand im Wohnhaus: 32 Bewohner evakuiert, zwei im Spital

(Aesch BL). In der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag 4./5. November 2026, kurz nach 02.00 Uhr, kam es in einem Doppel-Mehrfamilienhaus im Augarten in Aesch BL zu einem Brandausbruch.

2 Personen wurden verletzt.

Polizei.news | Kanton Basel-Landschaft | Täglich aktuell
Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Balkonbrand mit Übergriff auf zwei Dachwohnungen.
  • Ort: Augarten, Aesch BL.
  • Datum: Donnerstag, 5. November 2026.
  • Uhrzeit: Kurz nach 02.00 Uhr.
  • Brandausbruch: Balkon einer Wohnung im dritten Obergeschoss.
  • Lage beim Eintreffen: Balkon stand bereits in Vollbrand.
  • Brandausbreitung: Feuer griff auf zwei Dachwohnungen über.
  • Evakuierung: 32 Bewohner aus zwei aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern.
  • Verletzte: Zwei Personen mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung.
  • Rettungsdienst: Beide Personen wurden ins Spital gebracht.
  • Tierrettung: Zwei Katzen wurden in eine Tierklinik transportiert.
  • Wohnungen: Zwei Dachwohnungen derzeit unbewohnbar.
  • Weitere Bewohner: Konnten nach den Löscharbeiten in ihre Wohnungen zurückkehren.
  • Brandursache: Noch nicht restlos geklärt.
  • Einsatzkräfte: Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Birs, Feuerwehr-Inspektorat beider Basel, Rettungsdienste und Polizei Basel-Landschaft.

Die Einsatzleitzentrale erhielt die Meldung, wonach auf dem Balkon einer Wohnung im dritten Obergeschoss des Mehrfamilienhauses ein Feuer ausgebrochen sei. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte stand der Balkon bereits in Vollbrand. Trotz des schnellen Einsatzes konnte nicht verhindert werden, dass das Feuer auf die zwei Dachwohnungen übergriff.



Insgesamt 32 Bewohner der beiden aneinandergebauten Mehrfamilienhäuser mussten evakuiert werden. Zwei Personen wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung mit den Rettungsdiensten ins Spital gebracht. Zwei Katzen wurden in eine Tierklinik transportiert. Aufgrund der Brandentwicklung und des entstandenen Schadens sind die beiden Dachwohnungen derzeit unbewohnbar. Alle anderen Bewohner konnten nach den Löscharbeiten wieder in ihre Wohnungen zurückkehren.

Die Brandursache ist noch nicht restlos geklärt und wird von Spezialisten der Polizei Basel-Landschaft ermittelt.

Im Einsatz standen die Stützpunkt- und Regionalfeuerwehr Birs, das Feuerwehr-Inspektorat beider Basel, die Rettungsdienste und die Polizei Basel-Landschaft.

 

Quelle: Polizei Basel-Landschaft
Bildquelle: Polizei Basel-Landschaft


Polizei.news | Brandschutz in Mehrfamilienhäusern

Balkonbrand: Feuer verhindern und Leben retten

Ein Brand auf einem Balkon kann sich innerhalb kurzer Zeit zu einem gefährlichen Gebäudebrand entwickeln. Brennbare Gegenstände, Fassadenteile und angrenzende Gebäudebereiche können die Ausbreitung begünstigen. In Mehrfamilienhäusern sind dadurch unter Umständen zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner betroffen. Die folgenden Hinweise helfen, Brandgefahren zu reduzieren und sich im Ernstfall richtig zu verhalten. Sie sind allgemeine Präventionstipps und lassen keine Rückschlüsse auf die noch ungeklärte Ursache des Brandes in Aesch zu.

1. Balkone nicht als Lagerraum benutzen

Auf Balkonen sammeln sich häufig Kartons, Verpackungen, alte Möbel und andere Gegenstände. Solche Materialien können bei einem Brand zusätzliche Nahrung für die Flammen bieten. Besonders in der Nähe von Wärmequellen oder offenen Flammen sollten keine leicht entzündlichen Gegenstände stehen. Auch Flucht- und Zugangswege müssen frei bleiben. Wer regelmässig Ordnung auf seinem Balkon hält und nicht benötigte Materialien entfernt, kann das Brandrisiko verringern.

2. Vorsicht mit offenem Feuer und Raucherwaren

Kerzen, Fackeln, Raucherwaren und andere offene Feuer dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Brennende oder noch glimmende Zigarettenreste gehören in geeignete, standsichere und nicht brennbare Behälter. Sie sollten niemals in Blumentöpfen, zwischen trockenen Pflanzenteilen oder in gewöhnlichen Abfallsäcken entsorgt werden. Auch kleine Glutreste können unter ungünstigen Bedingungen einen Brand auslösen. Vor dem Verlassen des Balkons sollte deshalb überprüft werden, ob alle möglichen Zündquellen vollständig gelöscht sind.

3. Beim Grillieren auf genügend Abstand achten

Beim Grillieren auf Balkonen ist besondere Vorsicht nötig. Die Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt einen Abstand von mindestens einem Meter zwischen Grill und brennbaren Materialien. Ein Grill muss standsicher aufgestellt werden und darf während des Betriebs nicht unbeaufsichtigt bleiben. Elektrogrills können auf Balkonen eine geeignete Alternative sein. Vor dem Grillieren sollten zudem der Mietvertrag und die Hausordnung geprüft werden. Flüssige Brandbeschleuniger dürfen bei Holzkohlegrills nicht verwendet werden.

4. Bei Feuer sofort die Feuerwehr alarmieren

Wer einen Brand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr über die Notrufnummer 118 verständigen. Wichtig sind genaue Angaben zur Adresse, zum betroffenen Stockwerk und zur erkennbaren Brandentwicklung. Warnen Sie gefährdete Personen, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Versuchen Sie nicht, einen bereits weit entwickelten Brand selbst zu löschen. Besonders bei starkem Rauch und hohen Flammen kann die Situation lebensgefährlich werden. Eigene Löschversuche kommen nur bei kleinen Entstehungsbränden infrage, wenn ein sicherer Rückzug jederzeit möglich bleibt.

5. Treppenhaus nur benutzen, wenn es rauchfrei ist

Bei einem Brand in einem Mehrfamilienhaus müssen Bewohnerinnen und Bewohner besonders auf die Rauchentwicklung achten. Ist der Fluchtweg sicher und rauchfrei, sollte das Gebäude über die vorgesehenen Wege verlassen werden. Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden. Ist das Treppenhaus dagegen stark verraucht, kann es gefährlicher sein, die Wohnung zu verlassen. Bleiben Sie dann in einem möglichst sicheren Bereich, schliessen Sie die Türen, alarmieren Sie die Feuerwehr und machen Sie auf sich aufmerksam. Befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte.

6. Rauchgasvergiftung ernst nehmen

Brandrauch enthält gesundheitsgefährdende Stoffe. Schon kurze Zeit in einer stark verrauchten Umgebung kann gefährlich sein. Warnzeichen einer möglichen Rauchgasvergiftung sind unter anderem Husten, Atembeschwerden, Kopfschmerzen, Schwindel oder Bewusstseinsstörungen. Betroffene sollten sich nicht erneut dem Rauch aussetzen und medizinisch beurteilt werden. Bei Atemnot, Bewusstseinsstörungen oder anderen schweren Beschwerden ist der Rettungsdienst über 144 zu alarmieren. Auch Personen ohne sichtbare Brandverletzungen können durch Rauch ernsthaft geschädigt worden sein.

7. Haustiere bei der Notfallplanung berücksichtigen

Auch Haustiere können bei einem Brand durch Rauch und Hitze verletzt werden. Tierhaltende sollten deshalb wissen, wo sich Transportboxen und Leinen befinden. Bei einer Evakuierung dürfen Menschen jedoch nicht ihr Leben riskieren, um nach einem versteckten Tier zu suchen. Teilen Sie den Einsatzkräften mit, ob und wo sich möglicherweise noch Tiere im Gebäude befinden. Nach einer Rauchbelastung oder bei auffälligem Verhalten ist eine tierärztliche Untersuchung sinnvoll. So können mögliche gesundheitliche Folgen fachgerecht abgeklärt werden.

Gut zu wissen: Ein Balkonbrand kann nicht nur die unmittelbar betroffene Wohnung beschädigen. Je nach Brandentwicklung können auch höher gelegene Wohnungen, Fassaden und Dachbereiche in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb muss die Feuerwehr bei einem solchen Einsatz häufig mehrere Gebäudeteile kontrollieren. Die Freigabe einer Wohnung hängt davon ab, ob eine sichere Nutzung nach den Löscharbeiten wieder möglich ist.

Praktischer Tipp: Machen Sie einen kurzen Brandschutzrundgang auf Ihrem Balkon. Entfernen Sie unnötige Kartons und andere leicht brennbare Gegenstände, kontrollieren Sie elektrische Anschlüsse und achten Sie auf einen sicheren Umgang mit Feuer und Raucherwaren. Besprechen Sie mit Ihrer Familie den Fluchtweg und halten Sie die Notrufnummern 118 und 144 bereit.

Weitere Informationen: Hinweise zum Brandschutz und Verhalten im Notfall finden Sie bei Feuerwehr Schweiz und auf Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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