Polizei.news Redaktion

ATEGA Handels GmbH: Terrassenbeläge und Gartenmaterialien

Wer ein Haus baut, den Garten neu gestaltet oder eine Terrasse plant, trifft unzählige Entscheidungen. Plötzlich stehen Dutzende Oberflächen, Farben und Formate zur Auswahl. Auf einem Bildschirm sehen viele Materialien ähnlich aus. Erst wenn eine Keramikplatte neben der Fassade liegt oder ein Naturstein im Tageslicht betrachtet wird, zeigt sich, ob die Wahl wirklich zum Haus, zum Garten und zum eigenen Stil passt. Genau deshalb lohnt sich eine Beratung, bei der Materialien nicht nur präsentiert, sondern im Zusammenhang mit dem gesamten Projekt betrachtet werden. Die ATEGA Handels GmbH begleitet Privatpersonen und Verarbeiter dabei, die passenden Materialien für Terrasse und Garten auszuwählen. Hinter dem Unternehmen steht Inhaber Simon Lüthi, der grossen Wert auf persönliche, ehrliche und praxisnahe Beratung legt. Statt auf ein möglichst riesiges Sortiment setzt ATEGA auf sorgfältig ausgewählte Produkte, die sich im Alltag bewähren. Im Mittelpunkt stehen hochwertige Terrassenplatten, ergänzt durch ausgewählte Lösungen wie Beleuchtungssysteme, Zierkies, Steinkörbe, Sichtschutzelemente und Hochbeete für die moderne Gartengestaltung. Die Hauptausstellung befindet sich in Hombrechtikon. In Obfelden steht eine kleinere Teilausstellung zur Verfügung. Wer Materialien direkt am eigenen Haus erleben möchte, nutzt die mobile Bemusterung mit über 200 Plattenmustern. So entstehen Entscheidungen, die nicht nur optisch überzeugen, sondern langfristig Freude bereiten.

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Solothurn: Feuerverbot im Wald und Feuerwerksverbot im Kanton aufgehoben

Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie der sinkenden Temperaturen der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft. Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

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Basel BS: Absolutes Feuerverbot fällt – im Wald bleiben Feuer aber stark eingeschränkt

Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird deshalb per Freitag, 11. September 2026, um 12.00 Uhr aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt gilt im gesamten Kanton Basel-Stadt ein bedingtes Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe. Feuer darf weiterhin nur an fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ist ansonsten verboten. Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt.

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