15. Oktober 2024

Kanton Schaffhausen: Durchgangsverkehr mit Ordonnanzwaffen

Die Schaffhauser Polizei weist Schützinnen und Schützen darauf hin, dass Ordonnanzwaffen – aufgrund der deutschen Rechtslage und der Verweigerung der Jahresdurchgangsscheine – nicht mehr über deutsches Staatsgebiet mitgeführt werden dürfen. In der Vergangenheit konnten, gestützt auf sogenannte Jahresdurchgangsscheine, über die  staatsvertraglich bezeichneten Durchgangsstrecken, private Ordonnanzwaffen (insbesondere Sturmgewehr 90 und Sturmgewehr 57) über deutsches Staatsgebiet befördert werden. Seit einiger Zeit wird die Ausstellung dieser Jahresdurchgangsscheine, mit Verweis auf die deutsche Rechtslage, verweigert.

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