Uster ZH: Fahr- und Parkverbot auf Waldwegen gilt ab der Einmündung
Das Fahrverbot auf den Wald- und Flurwegen gilt ab der Einmündung. Viele wissen es nicht – oder übersehen es: Das Fahr- und Parkverbot auf Wald- und Flurwegen beginnt nicht erst bei der Tafel, sondern bereits ab der Einmündung.
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