(Reppischtal ZH). Im Reppischtal führt die Schweizer Armee zwischen Montag, 28. September, und Donnerstag, 8. Oktober 2026, an insgesamt neun Tagen Schiessübungen mit Kampfmunition durch.
Zum Einsatz kommen Infanteriewaffen inklusive Sprengmittel. Das Betreten der gefährdeten Gebiete ist während des Schiessbetriebs lebensgefährlich und verboten.
Sicher unterwegs auf der Limmat: Vergangenen Sonntag sensibilisierten unsere Mitarbeitenden der Wasserschutzpolizei und der Prävention die Gummiboot- und SUP-Fahrer für die geltenden Sicherheitsregeln und Vorschriften.
Sie kontrollierten die vorgeschriebene Beschriftung der Boote und SUP und verteilten dafür gratis Beschriftungsanhänger.
Sicherheit im Wasser: Am See, am Fluss oder im Schwimmbad gelten die gleichen Regeln.
Im Sommer suchen viele Menschen Abkühlung, und wir als Kantonspolizei sind mit der Seepolizei auf Seen und Flüssen präsent, um die Sicherheit der Schwimmenden und der Personen auf Wasserfahrzeugen zu gewährleisten.
In Genf ist es immer üblicher geworden, sich mit dem Fahrrad, Roller – ob elektrisch oder nicht – oder zu Fuss fortzubewegen, auch in öffentlichen Bereichen wie den Grünzügen, die während der Stosszeiten stark frequentiert sind.
In diesen öffentlichen Bereichen hängt die Sicherheit aller vom Verhalten aller ab.
Der Spätsommer lädt zum Campieren ein – doch Achtung: Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen ausserhalb behördlich bewilligter Campingplätze ist verboten.
In allen Naturschutzzonen gilt ein striktes Campierverbot.
Am 30.07.2026, gegen 18.55 Uhr, ging bei der Notruf- und Einsatzzentrale der Kantonspolizei St.Gallen die Meldung ein, dass mehrere Personen auf dem Walensee mit Stand-up-Paddle-Boards (SUP) unterwegs waren und von einem plötzlich aufkommenden Sturm beziehungsweise starken Wind überrascht wurden.
Seit dem Ereignis werden zwei Personen vermisst.
Die nächste Hitzewelle ist da.
Und das vor dem Nationalfeiertag. Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot ist gerade im Hinblick auf die ultraheissen und sehr trockenen Tage strikt einzuhalten. Die Brandgefahr ist enorm hoch.
Die anhaltende Hitze und die aussergewöhnliche Trockenheit sorgen in mehreren Regionen Graubündens weiterhin für eine sehr hohe Wald- und Flurbrandgefahr.
Das bereits geltende absolute Feuerverbot im Freien bleibt deshalb auch im Hinblick auf die Bundesfeier vom 1. August bestehen. Aufgrund der aktuellen Lage wird das Feuerverbot auf weitere Regionen ausgedehnt.
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern und das Feuerwerksverbot bleiben bis nach dem ersten August bestehen.
Verboten bleiben auch die Fischerei sowie Wasseraktivitäten in Fliessgewässern – mit Ausnahme der Aare, Birs und Emme. Auch die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist weiterhin eingeschränkt.
Die Brandgefahr in den Kantonen Obwalden und Nidwalden bleibt aufgrund der anhaltenden Trockenheit gross.
Das seit dem 10. Juli geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt deshalb bis auf Weiteres in Kraft. Im Hinblick auf den Nationalfeiertag weist das Feuerwehrinspektorat Ob- und Nidwalden darauf hin, dass in beiden Kantonen keine Feuerwerkskörper abgebrannt und keine 1.-August- oder Höhenfeuer entzündet werden dürfen.
Die anhaltende Hitze verändert die Verhältnisse im Hochgebirge. Während einige Touren sehr gute Bedingungen bieten, sind andere aussergewöhnlich anspruchsvoll. Der Schweizer Alpen-Club SAC rät Berggängerinnen und Berggängern deshalb, ihre Touren sorgfältig zu planen und sich vorgängig über die aktuellen Verhältnisse zu informieren.
Der schneearme Winter, das sehr warme Frühjahr und die wiederholten Hitzeperioden seit Sommerbeginn haben die Bedingungen im Hochgebirge deutlich verändert. Viele Gletscher sind bereits stark ausgeapert: Die schützende Schneeschicht ist geschmolzen und das blanke Eis liegt frei. Dadurch können klassische Hochtouren schwieriger sein als in den vergangenen Jahren. Offene Spaltenzonen und grosse Bergschründe verändern Zustiege und erschweren die Routenwahl. Einzelne Anstiege sind deshalb derzeit nicht empfehlenswert.
Ungetrübter Badespass am Fluss kann schnell in eine gefährliche Situation münden.
Bitte achtet auf die im Video geteilten Baderegeln, um euer Leben und das eurer Liebsten zu schützen.
Die heissen Sommertage der vergangenen Tage und Wochen laden viele dazu ein, sich in unseren heimischen Gewässern abzukühlen.
Ein kurzer Sprung ins Wasser wirkt erfrischend – dennoch darf nicht vergessen werden, dass unsere Fliessgewässer trotz niedriger Wasserstände und warmen Temperaturen Risiken bergen.
Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu: Waldbrandgefahrenstufe 4).
Die zuständigen kantonalen Behörden haben deshalb ab Freitag, 3. Juli 2026, ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie an Waldrändern erlassen. Feuer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand entfacht werden.
Die vorherrschende Hitzewelle birgt Gefahren, die aus polizeilicher Sicht unbedingt zu beachten sind.
Das Verhalten beispielsweise in den Bergen, im Wasser oder im eigenen Garten kann derzeit besonders risikobehaftet sein. Ebenso sollen Hundebesitzer/-innen ihre Tiere in der Sommerhitze auf keinen Fall im Auto zurücklassen.
Blaualgen vermehren sich bei steigenden Temperaturen stark.
Ihre Blüten können bei Menschen und Tieren starke Reaktionen auslösen. Beim Baden in stehenden Gewässern ist deshalb Vorsicht geboten.