Appenzell I.Rh. AI: Bäume und Hecken entlang von Strassen bis 6. November schneiden

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von an Strassen angrenzenden Grundstücken werden angehalten, Bäume, Hecken und Sträucher auf ihrem Grund bis 6. November 2025 zurückzuschneiden. Gestützt auf Art. 41 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetz vom 26. April 1998 (StrG, GS 725.00) und auf Art. 21 der Strassenverordnung vom 30. November 1998 (StrV, GS 725.010) sind entsprechende Massnahmen erforderlich.

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Sicher zur Schule: So gelingt der Schulweg für Kinder nach den Herbstferien

Die Schule beginnt wieder – höchste Zeit, den sicheren Schulweg in den Fokus zu rücken Wenn nach den Herbstferien die Schule wieder beginnt, wird es auf Strassen, Trottoirs und an Bushaltestellen voller. Für tausende Kinder startet nicht nur der Unterricht, sondern auch ihr täglicher Weg zur Schule – oft zu Fuss oder mit dem Velo. Gerade für die Kleinsten ist dieser Weg eine Herausforderung. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen: Sie denken anders, sehen anders, handeln anders.

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Altdorf UR: Schüler simulieren Notlagen – Sicherheitswoche stärkt Krisenkompetenz

Wie kann sich ein Land auf Krisen vorbereiten? Wer muss was tun, damit die Bevölkerung geschützt und die Grundversorgung gewährleistet ist? In der Sicherheitswoche gingen Schülerinnen und Schüler diesen Fragen auf den Grund: Sie entwickelten eigenständig Lösungen für mögliche Katastrophen und Notlagen und lernten die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Zivilschutz, technische Betriebe) und die Rolle der Armee kennen.

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Schweiz: Hundetransport im Auto – Vorschriften, Pflichten und sichere Lösungen

Der Herbst lädt ein zu Spaziergängen in der Natur – und viele Hundebesitzerinnen und -besitzer fahren mit ihrem Vierbeiner gezielt an Orte, wo sich Laub, Wald und Wiesen besonders stimmungsvoll zeigen. Doch schon die Fahrt dorthin birgt Risiken, wenn der Hund nicht korrekt im Auto gesichert ist. Vielen ist nicht bewusst: In der Schweiz gelten konkrete rechtliche Vorgaben für den Tiertransport im Privatfahrzeug. Wer sie missachtet, gefährdet nicht nur das Tier, sondern auch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmende – und riskiert im Ernstfall rechtliche Konsequenzen.

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