Gefälschte Steuerrechnungen im Umlauf – Betrüger locken mit Rückzahlungen

(Basel BS). Derzeit sind im Kanton Basel-Stadt betrügerische E-Mails mit gefälschten Steuerrechnungen, Mahnungen sowie zu Steuerrückzahlungen im Umlauf.

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt versendet Steuerrechnungen, Mahnungen und andere Zahlungsinformationen niemals per E-Mail, sondern ausschliesslich per Post oder eBill.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Betrugsmasche: Gefälschte E-Mails zu Steuerrechnungen, Mahnungen und angeblichen Steuerrückzahlungen
  • Absender: Teilweise angeblich Steuerverwaltung Basel-Stadt oder „ETAX.CH“
  • Auffällig: Aktuelle betrügerische Absenderadressen enden teilweise auf „@eservce.biz“
  • Wichtig: Die Steuerverwaltung verschickt solche Zahlungsinformationen nicht per E-Mail
  • Richtige Zustellung: Ausschliesslich per Post oder eBill
  • Bei Verdacht: Keine Links oder Anhänge öffnen und keine persönlichen Daten eingeben

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt hat mehrere Meldungen erhalten, dass betrügerische E-Mails im Umlauf sind.

Angebliche Steuerrückzahlung als Köder

Die Nachrichten geben vor, von der Steuerverwaltung Basel-Stadt, Abteilung Steuerbezug, zu stammen und informieren über eine angebliche Steuerrückzahlung.

Bei diesen E-Mails handelt es sich um eine Betrugsmasche, sogenanntes Phishing.

Oft sind solche Betrugsversuche auch daran zu erkennen, dass die E-Mail-Adressen nicht auf „@bs.ch“ enden, sondern in den aktuellen Fällen auf „@eservce.biz“.

Auch falsche „ETAX.CH“-Mails im Umlauf

Bei einer anderen Betrugsvariante, von der Personen in Basel-Stadt, aber auch in anderen Kantonen betroffen sind, gibt sich der Absender als „ETAX.CH“ aus.

Diese E-Mails enthalten ebenfalls eine unpersönliche Anrede und der E-Mail-Absender stimmt nicht mit dem Rest der Nachricht überein.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Nachrichten unerwartet eintreffen und wenig Zeit zum Handeln lassen.

Steuerverwaltung verschickt solche Informationen nie per E-Mail

Betroffene sollen diese E-Mails löschen, nicht auf Links oder Anhänge klicken sowie keine persönlichen Informationen angeben.

Wichtig zu wissen: Die Steuerverwaltung Basel-Stadt versendet Informationen zu Steuerrückzahlungen, Mahnungen oder Steuerrechnungen ausschliesslich per Post oder eBill.

Im Zweifelsfall wird geraten, die kantonale Steuerverwaltung über die üblichen Kanäle zu kontaktieren.

So erkennen Sie eine mögliche Phishing-Mail

Absender genau ansehen

Der sichtbare Name einer Behörde beweist nicht, dass die Nachricht tatsächlich von ihr stammt. E-Mail-Absender können gefälscht werden. Entscheidend ist deshalb auch die tatsächliche Absenderadresse.

Unerwartete Rückzahlungen hinterfragen

Eine überraschende Rückzahlung soll häufig Neugier oder Freude auslösen und dazu verleiten, einen Link zu öffnen oder Daten einzugeben.

Zeitdruck ist ein Warnsignal

Phishing-Nachrichten arbeiten häufig mit Dringlichkeit. Wer angeblich nur wenige Stunden zum Handeln hat, sollte besonders skeptisch sein.

Nicht über den Link zur Behörde gehen

Wenn Sie eine Nachricht überprüfen möchten, öffnen Sie die offizielle Website der Behörde selbst oder kontaktieren Sie sie über bereits bekannte Kontaktdaten.

Bereits geklickt oder Daten eingegeben? Jetzt rasch handeln

Das Bundesamt für Cybersicherheit empfiehlt bei Phishing, keine Links oder Anhänge zu öffnen und niemals Passwörter oder Kreditkartendaten über verlinkte Seiten einzugeben. :contentReference[oaicite:0]{index=0}

  • Passwort eingegeben: Dieses sofort beim betroffenen Dienst ändern. Wird dasselbe Passwort anderswo verwendet, auch dort ändern.
  • Kreditkartendaten angegeben: Umgehend den Kartenanbieter kontaktieren und die Karte nötigenfalls sperren lassen.
  • E-Mail-Passwort betroffen: Auch die mit diesem Konto verbundenen Dienste absichern.
  • Finanzieller Schaden entstanden: Das BACS empfiehlt eine Strafanzeige bei der Polizei.
  • Phishing melden: Verdächtige Phishing-Links können über die offiziellen Meldewege des BACS beziehungsweise über antiphishing.ch gemeldet werden.

Das BACS weist zudem darauf hin, dass eine Zwei-Faktor-Authentisierung zusätzlichen Schutz bietet. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Betrugsmasche „Phishing“ finden sich beim Bundesamt für Cybersicherheit unter Phishing, Vishing, Smishing.

 

Quelle: Steuerverwaltung Basel-Stadt / Kanton Basel-Stadt / Polizei.news
Bildquelle: Symbolbild © Georgijevic/iStock.com

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