Feuerverbot aufgehoben: Nach dem Regen gilt im Wald noch Gefahrenstufe 3

(Stüsslingen SO). Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet ist aufgehoben.

Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie den sinkenden Temperaturen der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft.

Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, die seit dem 3. Juli 2026 gültigen Einschränkungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben.



Trotz der Entspannung ist weiterhin grosse Vorsicht geboten.

Feuer dürfen auch in befestigten Feuerstellen nur mit grosser Sorgfalt entfacht werden. Bei Wind ist auf das Feuern im Wald und in Waldesnähe zu verzichten.

 

Quelle: Gemeinde Stüsslingen
Bildquelle: Symbolbild © Dietrich Michael Weidmann – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=15268218

Publireportagen

Empfehlungen