Uster ZH: Fahr- und Parkverbot auf Waldwegen gilt ab der Einmündung

Das Fahrverbot auf den Wald- und Flurwegen gilt ab der Einmündung.

Viele wissen es nicht – oder übersehen es: Das Fahr- und Parkverbot auf Wald- und Flurwegen beginnt nicht erst bei der Tafel, sondern bereits ab der Einmündung.

Die entsprechende Signalisation wird zugunsten der Sichtbarkeit in den sogenannten Trompeten-Einfahrten oft ein Stück zurückversetzt gestellt.

Das bedeutet: Wer ab der Einfahrt weiterfährt oder parkt, verstösst gegen die Vorschriften – auch wenn keine Schranke oder sichtbare Tafel direkt an der Einmündung steht.



Warum das wichtig ist?

  • Zum Schutz der Natur und Tierwelt
  • Für die Sicherheit aller Waldnutzerinnen und -nutzer
  • Damit Rettungs- und Forstfahrzeuge ungehindert durchkommen

 

Quelle: Stadtpolizei Uster
Bildquelle: Stadtpolizei Uster

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