Uster ZH: Fahr- und Parkverbot auf Waldwegen gilt ab der Einmündung
Das Fahrverbot auf den Wald- und Flurwegen gilt ab der Einmündung.
Viele wissen es nicht – oder übersehen es: Das Fahr- und Parkverbot auf Wald- und Flurwegen beginnt nicht erst bei der Tafel, sondern bereits ab der Einmündung.
Die entsprechende Signalisation wird zugunsten der Sichtbarkeit in den sogenannten Trompeten-Einfahrten oft ein Stück zurückversetzt gestellt.
Das bedeutet: Wer ab der Einfahrt weiterfährt oder parkt, verstösst gegen die Vorschriften – auch wenn keine Schranke oder sichtbare Tafel direkt an der Einmündung steht.
Warum das wichtig ist?
- Zum Schutz der Natur und Tierwelt
- Für die Sicherheit aller Waldnutzerinnen und -nutzer
- Damit Rettungs- und Forstfahrzeuge ungehindert durchkommen
Quelle: Stadtpolizei Uster
Bildquelle: Stadtpolizei Uster