Kantonspolizei Thurgau: Ab 1. Juli 2025 gelten neue Regeln für E-Roller-Nutzer
Neue Regeln für E-Roller – ab 1. Juli 2025 gelten neue Vorschriften.
Die Kantonspolizei Thurgau informiert über die ab 1. Juli 2025 in Kraft tretenden Regeländerungen für E-Roller-Nutzer.
Neu dürfen Personen ab 16 Jahren E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h fahren.
Auch das Fahren zu zweit ist erlaubt, sofern das Fahrzeug mit einem Doppelsattel ausgestattet ist.
Für 14- und 15-Jährige gilt: Sie dürfen nur alleine unterwegs sein und benötigen zwingend einen Führerausweis.
Ziel der Regelung ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen und klare Bedingungen für die Nutzung der beliebten E-Roller zu schaffen.
Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Screenshot Kantonspolizei Thurgau