Genf GE: Verbotene Online-Käufe – Polizei warnt vor gefährlichen Souvenirs

Objekte verboten: Online-Käufe führen immer wieder zu Vorladungen durch die Polizei.

Was harmlos scheint – etwa ein Taschenmesser, ein Schlüsselanhänger oder ein Laserpointer – kann nach Schweizer Recht als Waffe gelten und strafbar sein.

Was gibt es Überraschenderes – oder Beunruhigenderes – als eine Vorladung durch die Polizei, obwohl man sich als gesetzestreue Person sieht? Doch genau das passiert jedes Jahr mehreren hundert Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Genf, weil sie unwissentlich verbotene oder bewilligungspflichtige Gegenstände gekauft haben.

Oft sind es scheinbar harmlose Onlinekäufe: eine Wasserpistole, ein billiges Messer, ein Laserpointer oder ein ungewöhnlicher Schlüsselanhänger. Diese können jedoch nach Schweizer Recht als Waffen oder gefährliche Gegenstände eingestuft werden – gemäss dem Bundesgesetz über Waffen (WG) oder dem Gesetz über nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG).

Ein Verstoss, auch wenn unabsichtlich, kann zu einer Strafanzeige und einer Busse führen. Manche Objekte sind in der Schweiz erlaubt, erfordern jedoch eine kantonale Polizeibewilligung. Bei Importen aus dem Ausland braucht es zusätzlich eine Sonderbewilligung vom Bundesamt für Polizei (fedpol). Ohne diese wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) beschlagnahmt jährlich tausende unerlaubte Sendungen.

Zu den am häufigsten sichergestellten Gegenständen zählen:

  • Softair-, Wasser- oder Gelguns, die echten Waffen ähneln
  • Kubotans – kleine Schlaginstrumente aus dem Kampfsport
  • Schlagringe, auch als Schlüsselanhänger getarnt
  • Laserpointer der Klassen 2, 3 und 4 (nur Klasse 1 ist erlaubt)
  • Teleskopstöcke und Elektroschockgeräte (Stun Guns, Taser)
  • Butterflymesser, Springmesser und Dolche mit symmetrischer Klinge

Besondere Vorsicht ist auch vor Reisen geboten: Die Kantonspolizei Genf warnt zum Ferienbeginn vor verbotenen Objekten im Gepäck.

Am Flughafen Genf führt der Sicherheitsdienst jährlich zahlreiche Kontrollen durch, bei denen insbesondere gefährliche Laserpointer, Schlagringe und verbotene Messer entdeckt und beschlagnahmt werden.

Laserpointer werden oft unterschätzt. Doch sie sind nach dem NISSG verboten – unabhängig vom Einsatzzweck. Schon der Besitz kann strafrechtliche Folgen und Bussen von über CHF 1’000.– haben. Zudem droht im Reiseverkehr der Verlust des Flugs.

Die Polizei Genf ruft alle dazu auf, sich vor Onlinekäufen oder dem Mitbringen von Objekten aus dem Ausland gut über deren rechtlichen Status zu informieren.

So lassen sich Strafverfahren und hohe Bussen vermeiden.

 

Quelle: Kantonspolizei Genf
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Genf

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